Am 7. Mai 2020 hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung verän-dert. Diese sieht einige Lockerungen der strengen Schutzregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie-Bekämpfung vor.
Diese Erleichterungen sehen Folgendes für den Krankenhausbereich vor:
Es sind keine Besuche zulässig, die nicht
- der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen,
- aus Rechtsgründen (insbesondere zwingende Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung) erforderlich sind oder
- nach Maßgaben der jeweiligen Einrichtungsleitung unter den Richtlinien und Emp-fehlungen des Robert Koch-Instituts entsprechenden Hygienevorgaben zugelassen werden; dabei sollen insbesondere medizinisch oder ethisch-sozial gebotene Besu-che ermöglicht werden (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpa-tienten).
Wie in der Vergangenheit ist uns der Schutz der Patienten absolut wichtig. Deshalb hat die Betriebsleitung entschieden, nach Maßgabe dieser Verordnung stu-fenweise und in einem geordneten Verfahren Besuchsregelungen aufzustellen und umzusetzen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zunächst außer den bisher bereits möglichen Besuchen in Ausnahmefällen (aus Rechtsgründen, medizinisch oder ethisch-sozial ge-botenen Gründen) nur Besuche zulassen können für Patientinnen und Patienten, welche mindestens 5 Tage einen stationären Aufenthalt haben. Diese Einschränkung soll dazu beitragen, möglichst wenige Besuche im Krankenhaus zu haben, um Infekti-onsrisiken wie bisher absolut gering zu halten.
Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir für Besuche folgende Regelungen festgelegt haben:
- Jeder Patient kann nur eine Bezugsperson benennen, welche auch im Laufe eines Aufenthaltes wechseln kann. Nur die benannte Bezugsperson kann als Besucher zugelassen werden.
- Die Bezugsperson erhält einen Besucherpass. Dieser wird seitens des Kranken-hauses nur nach Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages (Anlage) ausgestellt. Zur Vermeidung von Infektionsrisiken können nur Besucher zugelas-sen werden, welche alle Fragen wahrheitsgemäß mit NEIN beantwortet haben.
- Besuche können nur von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt werden und dürfen nicht mehr als eine Stunde dauern.
- Jeder Besucher wird beim Betreten des Hauses einem Fieberschnellcheck unter-zogen. Es können nur Besucher eingelassen werden, welche keine Temperaturen von über 37,8 Grad haben.
- Besucher erhalten nach dem Fiebercheck eine MNS (Mund-Nase-Schutz-Maske) welche verpflichtend während des gesamten Aufenthaltes getragen werden muss.
- Besucher werden angehalten, beim Betreten des Hauses Händedesinfektion vor-zunehmen und die bekannten Abstandsregelungen einzuhalten.
Auch wenn erfreulicherweise die Covid-19-Infektionszahlen rückläufig sind halten wir es für sinnvoll und notwendig, weiterhin sorgsam und sorgfältig die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen.