Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt nicht mehr. Es gelten noch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Im St. Marien-Krankenhaus Siegen greift ab dem 1. März 2023 für Besucherinnen und Besucher ab 12 Jahren nur die generelle Verpflichtung, eine FFP-2-Maske während des Besuchs im St. Marien-Krankenhaus zu tragen - ab 6 Jahren zumindest ein Mund-Nasen-Schutz. Die Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden. Die Besuchszeit ist von 14 bis 20 Uhr (letzter Einlass 19 Uhr). Daneben gilt für Besucherinnen und Besucher, dass der Zugang zum Krankenhaus nur bei Symptomfreiheit möglich ist. Eine Testung ist dann nicht nötig.
Symbolbild: Adobe Stock 332964378