MarienHinweisgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Vorfälle zu berichten, die dem Hinweisgeberschutzgesetz unterliegen. Dies können Verstöße z. B. aus den Bereichen Korruption, Diskriminierung, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit sein. Sie geben uns mit Ihrer Meldung wichtige Hinweise, um Schäden für die Marien Gesellschaft, seine Mitarbeitenden und die von den Einrichtungen der Gesellschaft versorgten Menschen abzuwenden.
Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit (z. B. Mitarbeitende, Lieferanten, Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner unserer Pflegeeinrichtungen, Gäste des Hospiz) oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (z. B. Bewerberinnen und Bewerber) erlangt haben. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Gegenstand eines Hinweises bzw. einer Beschwerde können auch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltrecht innerhalb unserer Lieferketten sein.
Sie als meldende Person sind vor negativen Konsequenzen geschützt, soweit der Vorfall dem Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt. Bitte bedenken Sie, dass eine hinweisgebende Person strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und auch zur Wiedergutmachung eines Schadens verpflichtet werden kann, wenn sie wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.
Die Meldung wird durch die interne Meldestelle der Marien Gesellschaft (Abteilung Recht & Compliance) bearbeitet. Sie können mit Hilfe Ihrer TAN und Meldungsnummer den aktuellen Bearbeitungsstand im Meldeportal einsehen und auf Rückfragen der Marien Gesellschaft reagieren (TAN-Suche). Achtung: Bitte notieren Sie sich die TAN und die Meldungsnummer sorgfältig.
Meldung abgeben
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Für die Entgegennahme der Meldung steht Ihnen auch die interne Meldestelle der Abteilung Recht & Compliance telefonisch zur Verfügung: 0271-231-2121.
Fragen können Sie gerne an die Mailadresse compliance@mariengesellschaft.de senden. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Hinweis: Gemäß HinSchG können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden (Link).
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Mit unserem Fragebogen haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Lob, Ihre Anregung oder konstruktive Kritik mitzuteilen. Wir nehmen Ihre Meldung ernst und sehen hierin eine Chance zur Verbesserung.
Fragebogen ausfüllen
Bitte notieren Sie sich sorgfältig die Meldungs- und Tan-Nummer!
Über ein erneutes Aufrufen des QR-Codes kommen Sie zur Startseite, wo Sie diese Nummern unter dem Button „TAN-Suche“ eingeben können. Dort können Sie dann den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung ansehen. Sofern Sie eine Rückmeldung gewünscht haben, erhalten Sie hier die Informationen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH
1. Einleitung
Die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind fester Bestandteil der Kultur in der Marien Gesellschaft Siegen. Beispielhaft genannt sei das Leitbild, das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, oder die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Die dort verankerten Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten werden in den Einrichtungen gelebt und entfalten präventive Wirkung.
2. Menschenrechte
Gemäß den Anforderungen des LkSG überprüfen wir insbesondere die Gefährdung der Menschenrechte durch Verstoß gegen folgende Verbote:
a. Kinderarbeit
b. Zwangsarbeit und moderne Sklaverei
c. Keine Arbeitssicherheit / kein Gesundheitsschutz
d. Keine Vereinigungsfreiheit
e. Keine angemessenen Löhne
f. Diskriminierung
3. Risikomanagement & Risikoanalyse
Die wichtigsten Lieferanten der Marien Gesellschaft werden jährlich einer Risikoanalyse gemäß den Empfehlungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterzogen. Zusätzlich erfolgt darüber hinaus eine Risikoanalyse bei Bedarf. Die wichtigsten Kriterien für die Risikoanalyse sind das Herkunftsland, Branche und Waren des Zulieferers.
Im eigenen Geschäftsbereich wird ebenfalls eine jährlich Risikoanalyse aller Gesellschaften der Marien Gesellschaft durchgeführt.
Vorrangiges Ziel dieses Risikomanagementansatzes ist es, die Transparenz in der Wertschöpfungs und Lieferkette der Marien Gesellschaft zu erhöhen. Aus den Ergebnissen dieser Risikoanalyse leiten wir geeignete Vorsorge und Abhilfemaßnahmen ab.
4. Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Sofern wir feststellen, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, setzen wir uns kooperativ mit unseren Lieferanten auseinander, um sicherzustellen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, sie wirksamer zu gestalten.
5. Beschwerdeverfahren
Um Mitarbeitern, Lieferanten und anderen betroffenen Personengruppen die Möglichkeit zu geben, sich über einen Missstand zu äußern, oder auf ein menschenrechts oder umweltbezogenes Risiko oder eine tatsächliche Verletzung hinzuweisen, hat die Marien Gesellschaft ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Das Hinweisgebersystem dient neben dem LkSG insbesondere auch der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dies hilft der Marien Gesellschaft nicht nur, sich der Risiken oder Verstöße bewusst zu werden, damit diese mit angemessenen Maßnahmen beseitigt werden können, sondern es bereichert auch die Informationsbasis für die regelmäßige Risikoanalyse.
6. Menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Erwartungen
Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und Lieferanten, dass sie in keiner Weise zu einer Beeinträchtigung der Menschenrechte beitragen.
Bei der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten weisen wir auf den Verhaltenscodex der AGKAMED als freiwillige Verpflichtung des Lieferanten hin.
7. Verantwortlichkeiten
Die kontinuierliche Überwachung der Umsetzung des LkSG und obliegt dem Compliance-Beauftragten der Marien Gesellschaft Siegen. Dieser koordiniert alle diesbezüglichen Aktivitäten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt jedoch bei den Führungskräften in den Einrichtungen der Marien Gesellschaft, die die Durchdringung unserer Maßnahmen unternehmensintern sicherstellen.
Beschwerdemanagementsystem
Jede Person kann Informationen zu menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken oder Verstößen übermitteln. Hierzu stellen wir ein elektronisches System zur Verfügung. Durch das Klicken auf den Link gelangen Sie auf dieses System.