Die Marien Gesellschaft setzt auf moderne, digitale Gesundheitsversorgung – und das nicht nur punktuell, sondern strategisch. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) treiben wir die Digitalisierung unserer Klinikstandorte gezielt voran. Nachfolgend erläutern wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Fördertatbestände, die wir nutzen, und wie dies konkret in unserem Hause umgesetzt wird.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde im Jahr 2020 beschlossen und trat am 29. Oktober 2020 in Kraft. Dieses Gesetz stellt ein zentrales Förderprogramm dar, mit dem der Bund gemeinsam mit den Ländern Investitionen in digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten in Krankenhäusern ermöglicht.
Im Rahmen des KHZG wurde ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt – davon 3 Milliarden Euro durch den Bund und etwa 1,3 Milliarden Euro durch Länder bzw. Träger. Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorgaben, dass mindestens 15 % der Mittel auf IT- und Cybersicherheitsmaßnahmen entfallen sollen.
Ziel des KHZG ist es, die digitale Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern in Deutschland zu verbessern – etwa durch elektronische Dokumentation, Patientenportale, telemedizinische Netzwerke oder digitale Leistungsanforderungen. Damit versetzt das Gesetz Kliniken in die Lage, ihre Prozesse zukunftsgerichtet zu gestalten, Qualität und Sicherheit der Versorgung zu erhöhen sowie mögliche finanzielle Risiken (z. B. Abschläge bei fehlender Digitalisierung) zu reduzieren.
Die Marien Gesellschaft nutzt im Rahmen des KHZG Fördermittel in den folgenden fünf Fördertatbeständen. Diese Auswahl zeigt, wie wir gezielt mehrere Bereiche der digitalen Transformation abdecken:
Dieser Fördertatbestand bezieht sich auf die Modernisierung bzw. digitale Ausstattung der Notaufnahme, z. B. IT-Lösungen, Workflows oder Schnittstellen.
Ziel ist die Einführung eines digitalen Patientenportals und/oder einer Plattform zur Interoperabilität zwischen Leistungserbringern, Pflege-/Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern.
Hier geht es um elektronische Dokumentation im Pflege- und Behandlungsbereich – z. B. strukturierte Dokumentation, Sprach-/Texterkennung und automatisierte Prozesse.
Unter diesem Fördertatbestand werden digitale Prozesse für das Medikationsmanagement gefördert – z. B. Closed-Loop-Systeme, digitale Anforderung und Rückmeldung von Medikamenten.
Hierunter fallen digitale Prozesse zur Leistungsanforderung innerhalb des Krankenhauses – z. B. elektronische Anforderung, Rückmeldungen und optimierte Prozess-Workflows.
Durch die Nutzung dieser fünf Fördertatbestände decken wir sowohl patientennahe Bereiche (Notaufnahme, Patientenportal) als auch interne Prozesse (Dokumentation, Medikationsmanagement, Leistungsanforderung) ab. Dies ermöglicht eine umfassende Modernisierung der digitalen Infrastruktur bei der Marien Gesellschaft.
Die Digitalisierung im Krankenhaus ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung. Durch unsere gezielte Förderung im Rahmen des KHZG – insbesondere in den Fördertatbeständen 1, 2, 3, 5 und 6 – wird die Marien Gesellschaft zukunftsgerichtet ausgerichtet. Wir werden Schritt für Schritt unsere Prozesse, Systeme und Schnittstellen weiterentwickeln und die Erfolge transparent machen.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten – Mitarbeitenden, Partnern und Fördergebern – für die engagierte Mitwirkung und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die digitale Zukunft unseres Hauses zu gestalten.
