Digitale Zukunft

Digitale Zukunft im Krankenhaus

Digitale Zukunft im Krankenhaus: Wie wir mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördern – ein Überblick der Marien Gesellschaft

Die Marien Gesellschaft setzt auf moderne, digitale Gesundheitsversorgung – und das nicht nur punktuell, sondern strategisch. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) treiben wir die Digitalisierung unserer Klinikstandorte gezielt voran. Nachfolgend erläutern wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Fördertatbestände, die wir nutzen, und wie dies konkret in unserem Hause umgesetzt wird.


1. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde im Jahr 2020 beschlossen und trat am 29. Oktober 2020 in Kraft. Dieses Gesetz stellt ein zentrales Förderprogramm dar, mit dem der Bund gemeinsam mit den Ländern Investitionen in digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten in Krankenhäusern ermöglicht.


Im Rahmen des KHZG wurde ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt – davon 3 Milliarden Euro durch den Bund und etwa 1,3 Milliarden Euro durch Länder bzw. Träger. Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorgaben, dass mindestens 15 % der Mittel auf IT- und Cybersicherheitsmaßnahmen entfallen sollen.


Ziel des KHZG ist es, die digitale Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern in Deutschland zu verbessern – etwa durch elektronische Dokumentation, Patientenportale, telemedizinische Netzwerke oder digitale Leistungsanforderungen. Damit versetzt das Gesetz Kliniken in die Lage, ihre Prozesse zukunftsgerichtet zu gestalten, Qualität und Sicherheit der Versorgung zu erhöhen sowie mögliche finanzielle Risiken (z. B. Abschläge bei fehlender Digitalisierung) zu reduzieren.


2. Unsere Fördertatbestände: 1, 2, 3, 5 und 6

Die Marien Gesellschaft nutzt im Rahmen des KHZG Fördermittel in den folgenden fünf Fördertatbeständen. Diese Auswahl zeigt, wie wir gezielt mehrere Bereiche der digitalen Transformation abdecken:


Fördertatbestand 1 – Notaufnahme

Dieser Fördertatbestand bezieht sich auf die Modernisierung bzw. digitale Ausstattung der Notaufnahme, z. B. IT-Lösungen, Workflows oder Schnittstellen.


Fördertatbestand 2 – Patientenportal / Interoperabilitätsplattform

Ziel ist die Einführung eines digitalen Patientenportals und/oder einer Plattform zur Interoperabilität zwischen Leistungserbringern, Pflege-/Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern.


Fördertatbestand 3 – Digitale Dokumentation (Pflege- und Behandlungsleistungen)

Hier geht es um elektronische Dokumentation im Pflege- und Behandlungsbereich – z. B. strukturierte Dokumentation, Sprach-/Texterkennung und automatisierte Prozesse.


Fördertatbestand 5 – Medikationsmanagement

Unter diesem Fördertatbestand werden digitale Prozesse für das Medikationsmanagement gefördert – z. B. Closed-Loop-Systeme, digitale Anforderung und Rückmeldung von Medikamenten.


Fördertatbestand 6 – Digitale Leistungsanforderung

Hierunter fallen digitale Prozesse zur Leistungsanforderung innerhalb des Krankenhauses – z. B. elektronische Anforderung, Rückmeldungen und optimierte Prozess-Workflows.


Durch die Nutzung dieser fünf Fördertatbestände decken wir sowohl patientennahe Bereiche (Notaufnahme, Patientenportal) als auch interne Prozesse (Dokumentation, Medikationsmanagement, Leistungsanforderung) ab. Dies ermöglicht eine umfassende Modernisierung der digitalen Infrastruktur bei der Marien Gesellschaft.


3. Unser Vorgehen: Ziele, Umsetzung und Mehrwert
Unsere Ziele
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit und Prozessqualität durch digitale Systeme.
  • Effizienzsteigerung in internen Abläufen – insbesondere in der Dokumentation, Medikationsprozessen und im Leistungsmanagement.
  • Stärkung der Patientinnen- und Patientenorientierung durch moderne Schnittstellen (z. B. Patientenportal).
  • Absicherung gegen regulatorische Risiken – z. B. mögliche Abschläge bei digitaler Unterversorgung.

Umsetzungsschritte bei der Marien Gesellschaft
  1. Bestandsaufnahme der vorhandenen digitalen Systeme und Prozesse.
  2. Auswahl und Priorisierung der Fördertatbestände – in unserem Fall die Fördertatbestände 1, 2, 3, 5 und 6.
  3. Erstellung einer Digitalisierungs-Roadmap: Welche Projekte werden wann durchgeführt, welche Systeme angeschafft oder erweitert.
  4. Durchführung der Beschaffung und Implementierung unter Beachtung des Vergaberechts und der Förder- und Umsetzungsanforderungen.
  5. Monitoring und Evaluation: Sicherstellung der Zielerreichung und Nachhaltigkeit der Maßnahmen.
  6. Kommunikation: Information von Mitarbeitenden sowie Patientinnen und Patienten über die Verbesserungen zur Erhöhung von Akzeptanz und Nutzung.

Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende
  • Die digitale Notaufnahme (Fördertatbestand 1) ermöglicht schnellere Prozesse, bessere Dokumentation und Schnittstellen.
  • Ein modernes Patientenportal (Fördertatbestand 2) erleichtert Kommunikation, Dokumentenzugang, Aufnahme- und Entlassmanagement.
  • Die digitale Dokumentation (Fördertatbestand 3) reduziert Doppelarbeit, verbessert Datenqualität und entlastet den Arbeitsalltag.
  • Das Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) steigert Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung und reduziert Fehler.
  • Die digitale Leistungsanforderung (Fördertatbestand 6) optimiert interne Abläufe, verringert Wartezeiten und verbessert Ressourcennutzung.

4. Rechtliche Hinweise und Förderrahmen
  • Für die Förderung gelten die Förderrichtlinien des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) sowie die Umsetzungshinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
  • Nicht in Anspruch genommene Mittel werden gegebenenfalls an den Bund zurückgeführt.
  • Der Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung sowie die Erreichung der definierten Ziele sind Voraussetzung.
  • Krankenhäuser, die die geforderten digitalen Dienste nicht bereitstellen oder nutzen, müssen ab 2025 mit Abschlägen auf Abrechnungsfälle rechnen.

5. Ausblick

Die Digitalisierung im Krankenhaus ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung. Durch unsere gezielte Förderung im Rahmen des KHZG – insbesondere in den Fördertatbeständen 1, 2, 3, 5 und 6 – wird die Marien Gesellschaft zukunftsgerichtet ausgerichtet. Wir werden Schritt für Schritt unsere Prozesse, Systeme und Schnittstellen weiterentwickeln und die Erfolge transparent machen.


Wir bedanken uns bei allen Beteiligten – Mitarbeitenden, Partnern und Fördergebern – für die engagierte Mitwirkung und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die digitale Zukunft unseres Hauses zu gestalten.